Geschäftsbedingungen der Firma Just Hypertext
1. Geltungsbereich Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der "Just Hypertext", im folgenden "Just Hypertext" genannt, geschlossenen Verträge soweit in Einzelverträgen nichts anderes vereinbart wird. 2. Lieferfristen und -bedingungen (1) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. (2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand die Just Hypertext-Räume oder, im Falle einer direkten Belieferung des Kunden durch einen Unterlieferanten, die Räume des Unterlieferanten verlassen hat. 3. Liefer- / Leistungsumfang (1) Für die Durchführung von Aufträgen durch Just Hypertext, werden mit dem Kunden Art, Umfang und Spezifikation der von den Partnern zu erbringenden Leistungen in Form von Einzelverträgen verbindlich in schriftlicher Form festgelegt. (2) Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. 4. Annulierungskosten Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann Just Hypertext unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% der Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 5. Annahme und Gefahrenübergang (1) Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung d. Just Hypertext) erfolgt die Übergabe in Dresden oder Kesselsdorf. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. (2) Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über. 6. Preisänderungen Preisänderungen angemessen entsprechend von Kostensteigerungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt. 7. Gewährleistung Just Hypertext übernimmt in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen: (1) a) Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Kann Just Hypertext einen ihrer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. b) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. (2) Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 8. Fehlermeldung, Fehlerbeseitigung (1) Der Kunde ist verpflichtet, Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, Just Hypertext unverzüglich schriftlich, mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Informationen mitzuteilen. Bei der Fehlerbeseitigung hat der Kunde Just Hypertext im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen. (2) Ist Just Hypertext aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Fehler nachgewiesen hat, kann Just Hypertext die Vergütung des Aufwands verlangen. (3) Der Anspruch des Kunden auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler weder reproduzierbar ist noch anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann. 9. Haftung (1) Just Hypertext haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Dies gilt auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens seitens Just Hypertext. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (2) Fällt Just Hypertext nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. (3) Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. (4) Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. (5) Für Just Hypertext überlassene Sachen, Rechte sowie Daten wendet die Just Hypertext diejenige Sorgfalt an, die sie auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. (6) Just Hypertext hat keine Aufbewahrungspflicht für ihr überlassene Unterlagen und Datenbestände. 10. Vertraulichkeit (1) Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Pflichten zur Geheimhaltung. (2) Just Hypertext und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. (3) Just Hypertext ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Geheimhaltung berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu beschreiben und diese Beschreibung zu veröffentlichen. Dies beinhaltet auch die Verwendung von markenrechtlich geschützten Logos, Produktbezeichnungen und anderen Warenzeichen des Kunden. Handelt der Kunde in Namen und Rechnung seines Kunden, so ist Just Hypertext berechtigt, diesen Kunden ebenfalls als Referenzkunden zu nennen. Der Kunde hat das Recht der Nennung als Referenzkunde zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. 11. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug (1)Die Vergütung für Warenlieferungen aller Art, erfolgt bei Auftragserteilung. Die Abwicklung der bestellten Ware wird nur unter dem Vorwand des Geldeinganges durchgeführt Andere Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. (2)Die Vergütung und die Entgelte für Arbeitsleistungen, sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung der Vergütung fällig. (3) Verzugszinsen berechnet Just Hypertext mit 5% p.a. über dem Basiszinssatz der EZB. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Just Hypertext Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist. (3) Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Just Hypertext nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. 12. Eigentumsvorbehalt (1) Just Hypertext behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Just Hypertext zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. (3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch Just Hypertext, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten oder einer juristischen Person öffentlichen Rechts gilt darüber hinaus folgendes: (4) Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Just Hypertext jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der zwischen ihr und dem Kunden vereinbarten Vergütung (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis Just Hypertexts, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten sich Just Hypertext, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann Just Hypertext verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. (5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für Just Hypertext vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, Just Hypertext nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (6) Werden die Liefergegenstände mit anderen, Just Hypertext nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für Just Hypertext. (7) Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde die Just Hypertext unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter, ist auf das Eigentum von Just Hypertext hinzuweisen. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort ist Bornum. (2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von Just Hypertext zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. (3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. 14. Sonstige Bestimmungen (1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit Just Hypertext geschlossenen Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung. (2) Die Ausfuhr von Waren unterliegt Ausfuhrkontrollbestimmungen und bedarf der Zustimmung der zuständigen Stellen. (3) Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder anderer Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (4) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. |